Interview zwischen Mme Anne BOULAY, Redaktionsleiterin der Architektur-Fachzeitschrift V&MA, mit Maître David HARTMANN von Alaris Avocats in Paris und Herrn LEBENTHAL von der Firma WAREMA France hinsichtlich der Notwendigkeit, in Frankreich frühzeitig einen Rechtsbeistand zu konsultieren und der wechselseitigen Beziehung zwischen technischen Weiterentwicklungen und deren rechtlichen Auswirkungen im französischen Baurecht.
Interview auf V&MA online lesen:
verre-menuiserie.com/…/warema-dans-la-lumiere-du-droit-immobilier